Geschäftsbedingungen
Anmeldung:
Anmeldungen zu den Kursen und Veranstaltungsreihen werden von unserem Büro telefonisch, mündlich oder schriftlich entgegengenommen. Die Teilnahme an einem Kurs ergibt sich aus der Reihenfolge der Anmeldungen, eine frühe Anmeldung ist daher unbedingt anzuraten. Die telefonische Anmeldung ist bereits verbindlich und wird bei Kursbeginn durch das Eintragen in die Teilnehmerliste schriftlich bestätigt.
Kurse mit verbindlicher Anmeldung:
Telefonische, mündliche und schriftliche Anmeldungen sind verbindlich. Für einige Kurse im Programmheft / auf dieser Website ist eine verbindliche Anmeldung notwendig. Es ist jeweils ein Termin angegeben, der unbedingt eingehalten werden muss.
Gebühren:
Die Kursgebühr beträgt in der Regel 3,00 € je Doppelstunde ( 90 Min. ). Bei Benutzung besonderer Einrichtungen oder bei Kursen mit Teilnehmerbegrenzung kann sie höher liegen. Die Gesamtgebühr eines Kurses ist bei der Kursbeschreibung aufgeführt.
Ermäßigung:
Schüler, Studenten, sowie Empfänger von Arbeitslosengeld I und II erhalten bei Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung 25% auf die Teilnahmegebühren, sofern 8 Vollzahler die Veranstaltung besuchen.
Rücktritt:
Der Amtskulturring kann wegen mangelnder Beteiligung, Ausfall eines Kursleiters oder anderer Gründe einen Kurs ausfallen lassen. Bei vollem Ausfall werden die Gebühren ganz, bei Ausfall im laufenden Kurs anteilig erstattet. Der Rücktritt eines Teilnehmers muss mind. 4 Werktage vor Kursbeginn erfolgen, da von der Anmeldung das Zustandekommen eines Kurses abhängt. Wir weisen nochmals darauf hin, dass auch eine telefonische Anmeldung verbindlich ist. Bei Nichterscheinen, ohne vorherige Abmeldung, ist der AKR berechtigt, mind. 50% der Teilnehmergebühr zu verlangen. Die Zahlung der Kursgebühr ist immer für den gesamten Kurs fällig und kann nicht im Einzelnen stundenweise gezahlt werden.
Kursleiter:
Es besteht vonseiten der Kursteilnehmer kein Anspruch auf einen bestimmten Kursleiter. Muss ein Kurs umbesetzt werden, ergibt sich daraus keine Rücktrittsmöglichkeit für den Kursteilnehmer. Die Kursgebühr ist zu entrichten.
Teilnehmerzahl:
Sie beträgt in der Regel mindestens 8 Personen. In Ausnahmefällen kann ein Kurs auch mit einer minderen Teilnehmerzahl stattfinden, wenn die Teilnehmer Entgelte entrichten, die dem Gebührenaufkommen von mindestens 8 Teilnehmern entsprechen. Teilnahmebscheinigungen und Quittungen werden auf Wunsch nach Beendigung eines Kurses ausgestellt.
Haftung:
Der Amtskulturring übernimmt für KursleiterInnen und TeilnehmerInnen keinerlei Haftung bei Schäden, Unfällen, Wegeunfällen und Verlusten, welcher Art sie auch sein mögen. Es wird angeraten, die Garderobe möglichst mit in den Unterrichtsraum zu nehmen.
Und zum Schluss eine riesengroße Bitte: Bedenken Sie bitte, dass wir nur Gäste in den Schulen, im Gemeindehaus und der alten Schule Norgaardholz sind. Wir bitten Sie um Verständniss dafür, dass Rauchen in den Räumen nicht gestattet ist. Helfen Sie mit, dass das Miobiliar nach dem Unterricht auf die alten Plätze gerückt wird und die Tafeln gesäubert werden.
Die Geschäftsführung